Darf der Vermieter einen Schlüssel einbehalten

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Zweitschlüssel für den Vermieter, nur nach individual Vereinbarung

Gerade bei einem Notfall kann es sinnvoll sein, wenn der Vermieter einen Zweitschlüssel hat. Ist der Mieter nicht Zuhause, kann er schnell in die Wohnung und etwa bei einem Wasserschaden schnell reagieren. Doch darf er das überhaupt?

Ist der Mieter nicht Zuhause, kann er schnell in die Wohnung und etwa bei einem Wasserschaden schnell reagieren. Doch darf er das überhaupt? Ein Vermieter darf keinen Haustürschlüssel zurückbehalten, wenn er sein Haus komplett an einen Mieter vermietet hat. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden (Az.: 33 C 1156/16).

Das Gericht gab damit der Klage eines Mieters gegen einen Hauseigentümer auf Herausgabe der Schlüssel statt. Der Vermieter hatte einen der drei vorhandenen Schlüssel für sich behalten, damit er in Notsituationen in das Haus gelangen und auch ihm gehörende Gegenstände auf dem Dachboden holen könne.

Nach Ansicht der Richter stehen die Hausschlüssel allein den Mietern zu. Allerdings gilt auch: Sofern der Mieter kein Problem damit hat, kann der Vermieter einen Schlüssel einbehalten. Die Vereinbarung muss allerdings freiwillig getroffen werden. Man darf annehmen, dass die Richter das so, auch bei einer Wohnungsvermietung sehen.

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Ein Kommentar

  1. Hallo, ich lasse meinen Drittschlüssel in einem Briefcouvert verschwinden und der Mieter unterschreibt auf dem verschlossenen Couvert – dies hatte bislang mehrfach den Vorteil, daß der Mieter statt den Schlüsseldienst zu holen nur mich kurz anzurufen braucht und ich kann ihm die Wohnung wieder aufschließen.

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