FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um meine Dienstleistung

Fragen und Antworten von Vermietern
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Fragen von Vermietern und die Antworten zu meiner Dienstleistung

Besichtigungstermine

Wie viele Besichtigungstermine vereinbaren Sie für uns?

Ich vereinbare für Sie Besichtigungstermine bis wir einen vernünftigen, netten und soliden Mieter/in für Ihre Wohnung gefunden haben.
Es gibt hier keine Begrenzung von meiner Seite.
Ich würde aber dazu raten, an einem Tag nicht mehr als 8-10 Besichtigungstermine durchzuführen.

Vereinbaren Sie Einzeltermine oder kommt es zu einer Massenbesichtigung?

Ich vereinbare für Sie Einzeltermine.
Nur so ist gewährleistet, dass Sie genügend Zeit haben, sich mit den einzelnen Mietinteressenten in Ruhe zu unterhalten.

Individuelle Terminvereinbarung nach Ihren Wünschen

Ich vereinbare die Termine nach Ihrer Zeitvorgabe.
Sie geben mir einen Termin vor und ich kümmere mich um die Termine.
Die Termine finden dann in den Zeitintervallen von 15 oder 20 Minuten statt.
Je nach Größe der Wohnung. Wünschen Sie längere
Zeitintervalle so ist dies natürlich möglich.

Beispiel: Ihre Zeitvorgabe 14:00

Die Termine finden dann beispielsweise um:

  • 14:00
  • 14:15
  • 14:30
  • 14:45
  • 15:00
  • 15:15
  • 15:30
  • usw.

statt.

Woher weis ich wer zum Termin kommt?

Sie erhalten von mir eine Liste mit den bestätigten Terminen.
Aus dieser Liste ersehen Sie den Namen, den Beruf und die Handynummer des Interessenten.

Anzeigen

Was passiert, wenn die Anzeigendauer von 14 Tagen abgelaufen ist und es war noch nicht die richtigen Mieter dabei?

Dann müßen wir nochmals inserieren.
Dadurch entstehen Ihnen aber nochmals Anzeigenkosten von 79.-€ für 14 Tage.

Muß ich die Anzeigenkosten auch dann bezahlen, wenn z.B ein Bekannter die Wohnung mietet oder ich den Auftrag zurück ziehe.

Die Anzeigenkosten gebe ich  1 zu 1 weiter. Ich erhebe keinen Aufschlag von meiner Seite.
Daher sind die angefallenen Anzeigenkosten in jedem Falle zu bezahlen.

Wenn man selbst einen Mieter findet

Was passiert, wenn ich durch Zufall selbst einen Mieter finde.
Muß ich dann die volle Gebühr bezahlen.

Nein, wenn es zu einem vorzeitigem Abbruch des Auftrages kommt, stelle ich nur 59.-€ Aufwandspauschale sowie die bis angelaufenen Anzeigenkosten in Rechnung.

Kann man den Mietvertragsentwurf erstellen lassen, auch wenn der Mieter nicht von Seefelder Immobilien kommt.

Natürlich erstelle ich Ihnen auch den Mietvertrag, wenn Ihr neuer Mieter nicht von Seefelder Immobilien kommt. Ich erhebe hierfür eine Aufwandspauschale von 29.-€

Was passiert wenn ein Interessent von Seefelder Immobilien die Wohnung will

Ich fordere vom Mietinteressenten folgende Unterlagen an

  • die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Mieterselbstauskunft
  • Aktuelle Bonitätsauskunft

Sie erhalten umgehend die Unterlagen und können nun die Entscheidung fällen, ob Sie die Wohnung an diesen Bewerber vermieten möchten oder eben nicht.

Kann ich einen Termin verschieben oder absagen wenn der Termin schon mit dem Interessenten vereinbart wurde.

Eine Terminverschiebung oder Absage ist sehr zeitaufwendig. Daher erhebe ich für jede Terminverschiebung oder Absage eine Pauschale von 7,50 € pro Interessent.

Bonitätsprüfung

Wird mir als Vermieter die Bonitätsprüfung in Rechnung gestellt?

Nein, ein Bonitätsnachweis gehört zu den Unterlagen die ein Mietinteressent vorlegen sollte, wenn er sich um eine Wohnung bewirbt.

Hat ein Mietinteressent keine aktuelle Bonitätsprüfung vorliegen, so biete ich ihm an, eine solche über eine Wirtschaftsauskunft einzuholen.
Der Vorteil bei einer Bonitätsprüfung über mich.
Sie liegt noch am selben Tag vor da ich Online auf die Datenbank der Wirtschaftsauskunft zugreifen kann.

Was kann man aus einer Bonitätsauskunft ersehen?

In der Bonitätsauskunft können Sie ersehen, ob der Mietinteressent in der Vergangenheit eine schlechte Zahlungsmoral an den Tag gelegt hat.

Insbesonderes wäre in der Bonitätsauskunft zu ersehen:

  •  Mahnbescheide
  • Vollstreckungsbescheide
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Haftbefehl wegen Zahlungsversäumnisen (Haftanordnung)
  • Insolvenzverfahren
  • Inkassoverfahren

Einflussfaktoren auf die Bonität des Mietinteressenten

  • Zahlungserfahrungen
  • Firmenverbindungen
  • Statisch basierte Bonitäts- und Risikoprognosen
  • Vorgerichtliche Inkassoverfahren
  • Gerichtliche Mahnverfahren
  • Titulierte Forderungen
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Haftanordnungen
  • Insolvenzverfahren

Ist ein Bonitätsprüfung zu 100 % sicher?

Nein, leider nicht.
Eine 100 % Sicherheit kann ihnen niemanden geben.
Durch das einholen einer Bonitätsprüfung ist für Sie als Vermieter wichtig um einen Zahlungsausfall möglichst zu vermeiden.

Mietvertrag

Muß ich den Mietvertrag selbst erstellen?

Sie erhalten von mir einen individuell für Ihre Wohnung erstellten Mietvertrag.
Wenn Sie möchten können Sie natürlich auch Ihren eigenen Mietvertrag verwenden

Kostet mich das erstellen des Mietvertrages extra?

Nein, das ist alles in meiner Dienstleistung Mieter Akquise und Terminservice enthalten.

Müßen Mietinteressenten auch eine Provision / Gebühr oder ähnliches bezahlen?

Nein es ist rechtlich unmöglich von einem Mietinteressenten eine Provision/Gebühr oder ähnliches zu erhalten.

Warum das so ist und warum das Bestellerprinzip kein echtes Bestellerprinzip ist lesen Sie hier.

Haben Sie noch Fragen?

Dann schreiben Sie mir eine Mail unter Verwaltung@seefelder-Immobilien.de oder rufen mich unter der kostenfreien Servicenummer 0800 – 38 18 900 an.

Ich beantworte Ihre Fragen gerne.

Viele Grüße

Hans Peter Seefelder