BGH – Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe eines Mietobjektes
[vc_row bg_type=“image“ parallax_style=“vcpb-default“ bg_image_new=“id^3141|url^https://www.seefelder-immobilien.net/wp-content/uploads/umzug.jpg|caption^null|alt^Umzug|title^umzug|description^null“][vc_column][vc_empty_space height=“432px“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich die Höhe der Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe eines Mietobjektes an den aktuellen Marktpreisen orientiert. Vor allem für langjährige Mieter können sich erhebliche wirtschaftliche Risiken ergeben, wenn diese sich gerichtlich gegen Kündigungen wehren und vor Gericht unterliegen. Gerichtliche Prüfung einer Kündigung Im Jahr 1993 zogen…