Frost und Schnee

ein Mann räumt Schnee

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Schnee, Eis, Minusgrade: Was Vermieter in diesen Tagen beachten sollten.

Schneeräumen vor dem Haus

Vermieter tragen zunächst die Verantwortung dafür, dass niemand auf zugeschneiten oder vereisten Gehwegen stürzt. Im Detail legt jede Kommune in ihrer Ortssatzung fest, zu welchen Zeiten und in welchem Umfang der Winterdienst zu erbringen ist.

Ist ein Haus oder eine Wohnung vermietet, kann der Eigentümer die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen. Dazu bedürfe es jedoch einer ausdrücklichen Bestimmung im Mietvertrag. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach etwa „immer der Mieter im Erdgeschoss“ die Aufgabe übernehmen müsse.

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In unseren Mietverträgen, wird der Winterdienst folgendermaßen an den Mieter übertragen (sofern kein Hausmeisterdienst den Winterdienst übernimmt)

[/vc_column_text][ult_content_box bg_color=“#f9f9f9″ box_shadow=“horizontal:px|vertical:px|blur:px|spread:px|color:#f7f7f7|style:none|“ hover_box_shadow=“horizontal:px|vertical:px|blur:px|spread:px|color:#f7f7f7|style:none|“ border=“border-style:solid;|border-width:1px;border-radius:10px;“ padding=“padding:25px;“][vc_column_text css=“.vc_custom_1484649490778{border-top-width: 3px !important;border-right-width: 3px !important;border-bottom-width: 3px !important;border-left-width: 3px !important;padding-top: 15px !important;padding-right: 15px !important;padding-bottom: 15px !important;padding-left: 15px !important;}“]Auszug aus dem Mietvertrag von Seefelder Immobilien

Die Räum- und Streupflicht im Winter ist vom Mieter im Rahmen der im Haus bestehenden Regelungen durchzuführen. Der Vermieter kann einen verbindlichen Winterdienstplan aufstellen oder die Verbindlichkeit eines von der WEG beschlossenen Winterdienstplans vereinbaren, soweit dies zu keinen unzumutbaren Belastungen des Mieters führt.

Die Räum- und Streupflicht bezieht sich auch auf Zufahrten, Gehwege und auch auf öffentliche Straßen, sofern eine entsprechende Verpflichtung der Anlieger besteht. Maßgebend ist die jeweilige Ortssatzung. Wege müssen nicht vollständig geräumt und gestreut werden, jedoch in dem Umfang, wie es das jeweilige Verkehrsaufkommen erfordert, bei entsprechender Witterung sind die Arbeiten bei Bedarf zu wiederholen.

Das Streugut ist vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen, soweit es nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird oder unzumutbare Belastungen des Mieters entstehen.

Persönliche Verhinderung (z.B Beruf, Urlaub, Krankheit usw.) befreien den Mieter nicht vor dieser Verpflichtung. Er hat dann auf seine Kosten für eine zuverlässige Ersatzkraft zu sorgen.

Der Vermieter kann die winterliche Räum- und Streupflicht während der Mietzeit jederzeit auf eine professionelle Reinigungsfirma oder einen Hauswart übertragen. Die dem Vermieter dadurch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten können auf den Mieter entsprechend der in diesem Mietvertrag zur Kostenumlage enthaltenen Regelungen umgelegt werden. Dies gilt nicht, wenn die neu entstehenden zusätzlichen Betriebskosten in keinem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen.[/vc_column_text][us_separator thick=“3″ color=“primary“][vc_column_text css=“.vc_custom_1484649501032{border-top-width: 3px !important;border-right-width: 3px !important;border-bottom-width: 3px !important;border-left-width: 3px !important;padding-top: 15px !important;padding-right: 15px !important;padding-bottom: 15px !important;padding-left: 15px !important;}“]

Die Erstellung des Mietvertrag-Entwurfes ist bei meiner neuen Dienstleistung „Mieterakquise und Terminservice für Vermieter“ inklusive. Ich kümmere mich auch, um die SCHUFA des neuen Mieters.[/vc_column_text][/ult_content_box][vc_empty_space][vc_column_text]

Kann der Mieter nicht selbst räumen und streuen, muss er eine andere Person oder einen Winterdienst damit beauftragen.

Denn wer vorsätzlich oder fahrlässig der Pflicht zur Schnee- und Glättebekämpfung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

Rutscht ein Fußgänger aus und verletzt sich, weil der Gehweg nicht geräumt oder gestreut war, haftet in der Regel der Vermieter bzw. der Mieter sofern im laut Mietvertrag der Winterdienst übertragen wurde . Vermieter haben jedoch die Pflicht sicherzustellen, dass der Winterdienst ordnungsgemä durchgeführt wird. Vor den finanziellen Folgen schütze zwar eine Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – soweit sie vorhanden ist. „Diese übernimmt allerdings nicht die gesetzlichen Bußgelder“

Generell gilt: Bei Bedarf muss auch mehrmals am Tag geschippt, gefegt und gestreut werden.

Und das gelte selbst dann, wenn Vermieter oder Mieter einem Beruf nachgehen und deshalb gar nicht zu Hause sind. Auch wer im Urlaub ist, steht in der Verantwortung.[/vc_column_text][us_separator thick=“3″ color=“primary“][vc_column_text]

Der Vermieter hat Pflichten bei der Frostvorsorge

[/vc_column_text][vc_column_text]Platzen in kalten Nächten Rohrleitungen, ist der Schaden normalerweise versichert. Wenn aber zu wenig geheizt oder kon­trolliert wurde, kann der Gebäudeversicherer die Regulierung ganz oder teilweise verweigern.

Wenn Wasser gefriert, vergrößert sich das Volumen um etwa zehn Prozent. Diesem Druck halten Rohre oftmals nicht stand und bersten. Der Schaden wird noch größer, wenn aufgetautes Wasser aus den Rohren in das Gebäude fließt.

Generell können sich ­Hauseigentümer dann an den Wohngebäudeversicherer wenden. Nach den meist einheitlich formulierten Versicherungsbedingungen sind sogenannte Frostschäden an Heizkörpern, Heizkesseln oder Boilern durch die Gebäudeversicherung gedeckt.[/vc_column_text][vc_column_text]Klar ist aber auch: Der Versicherungsnehmer selbst hat Pflichten bei der Frostvorsorge. Die Versicherungsverträge enthalten in der Regel Formulierungen wie: „In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude oder Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.“

Ein Hauseigentümer mit einer topmodernen und regelmäßig gewarteten Heizanlage muss laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes weniger kontrollieren oder kontrollieren lassen als jemand mit einer alten Technik im Keller (Az: IV ZR 233/06).

Wohngebäudeversicherung und Elementarschadensversicherung

Drückt ein Sturm Fensterscheiben ein oder fegt Ziegel vom Dach, tritt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung ein. Für zerstörtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. Aber Vorsicht: Die Unternehmen haften erst ab Windstärke 8. Anders sieht es aus, wenn ein Hausdach unter einer Last von Schnee einbricht. Dann übernimmt nur eine Elementarschadenversicherung die Kosten. „Eine Wohngebäudeversicherung ohne diese zusätzliche Deckung greift bei Schäden durch Schneedruck nicht“. Im Ernstfall kommt es darauf an, jeden Schaden der Gesellschaft umgehend und wahrheitsgetreu zu melden. Außerdem sind die Versicherten verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Schadenermittlung erschweren könnte. Beschädigte Gegenstände sollten deshalb unbedingt aufbewahrt werden. Ansonsten drohe der Verlust des Versicherungsschutzes. Allerdings dürften Gefahrenquellen beseitigt beziehungsweise abgesichert werden.

Um ihren kompletten Verlust ersetzt zu bekommen, sollten Betroffene unmittelbar nach dem Schadenfall eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände – mit Foto – erstellen und möglichst um Einkaufsbelege ergänzen. Sind keine Belege vorhanden, sollten der Zeitpunkt der Anschaffung und der ungefähre Neupreis aus dem Gedächtnis aufgeschrieben werden. Bei beschädigten Gebäuden und anstehenden Notreparaturen sollten Versicherte zudem Protokolle – etwa zusammen mit Nachbarn – anfertigen.[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/2″][us_single_image image=“2252″ link=“url:http%3A%2F%2Fwww.seefelder-immobilien.net%2Fwir-finden-ihren-wunschmieter%2F|title:Mieterakquise||rel:nofollow“][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_empty_space height=“52px“][vc_column_text]

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