Wohnfläche richtig berechnen

Wohnfläche richtig vermessen

[vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=“Wie Sie Ihre Wohnfläche richtig berechnen.“ google_fonts=“font_family:Droid%20Serif%3Aregular%2Citalic%2C700%2C700italic|font_style:700%20bold%20regular%3A700%3Anormal“][vc_column_text]Laut Erhebungen der Dekra sind ca. 80 % der Wohnflächenberechnung und damit die in Mietverträgen angegebene Wohnfläche in Deutschland fehlerhaft.

Die fehlerhaften Wohnflächenberechnungen bieten daher eine falsche Grundlage für die Abrechnung der Betriebskosten / Nebenkosten.

Das kann zu einem finanziellen Risiko für  Vermieter führen, da ein Mieter eine Mietminderung und/oder eine Rückzahlung von Betriebskosten und einen Teil der Miete geltend machen könnte.[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_custom_heading text=“Was darf als Wohnfläche berechnet werden? “ google_fonts=“font_family:Droid%20Serif%3Aregular%2Citalic%2C700%2C700italic|font_style:700%20bold%20regular%3A700%3Anormal“][vc_column_text]In diesem Video sehen Sie welche Flächen Sie, zu wie vielen Prozent als Wohnfläche berechnen dürfen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_video link=“https://youtu.be/ztL8Wcuz_CY“][/vc_column][vc_column width=“1/2″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=“Die Wohnflächenverordnung von 2004 ist Grundlage, für die richtige Berechnung der Wohnfläche.“][vc_column_text]

Hier finden Sie einen Link zur Wohnflächenverordnung des Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz.

[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_custom_heading text=“Die richtige Formulierung im Mietvertrag.“ google_fonts=“font_family:Droid%20Serif%3Aregular%2Citalic%2C700%2C700italic|font_style:700%20bold%20regular%3A700%3Anormal“][vc_column_text]Ich empfehle Ihnen, folgende Formulierung im Mietvertrag.[/vc_column_text][us_single_image image=“1762″][us_separator thick=“3″][vc_custom_heading text=“Die Höhe ist entscheidend, bei der richtigen Berechnung der Wohnfläche.“ google_fonts=“font_family:Droid%20Serif%3Aregular%2Citalic%2C700%2C700italic|font_style:700%20bold%20regular%3A700%3Anormal“][vc_column_text]Räume

  • Räume mit einer Höhe von 2,00 m dürfen zu 100 % als Wohnfläche berechnet werden.
  • Flächen unterhalb von Schrägen, dürfen ab einer Höhe von 1,00 m bis zu einer Höhe von 1,99 m zu 50 % als Wohnfläche berechnet werden.

Treppen

  • Flächen unterhalb von Treppen, dürfen ab einer Höhe von 1,00 m bis zu einer Höhe von 1,99 m zu 50 % als Wohnfläche berechnet werden.
  • Flächen unterhalb von Treppen, dürfen ab einer Höhe von 1,00 m bis zu einer Höhe von 1,99 m zu 50 % als Wohnfläche berechnet werden.

Wintergärten und Schwimmbäder

  • beheizte Wintergärten und Schwimmbäder dürfen zu 100 % als Wohnfläche berechnet werden.
  • unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder dürfen zu 50 % als Wohnfläche berechnet werden.

Balkone, Terrassen, Loggien und Dachgärten

  • hier lässt die Wohnflächenverordnung Spielraum.  Je nach Lage (ruhige Waldrandlage, stark befahrene Straße) dürfen zwischen 25 % und 50 % als Wohnfläche berechnet werden.

Tür und Fensterrahmen, Einbaumöbel, Badewannen oder Öfen

  • Tür und Fensterrahmen, Einbaumöbel, Badewannen oder Öfen dürfen als Wohnfläche berechnet werden. Entscheidend ist auch hier die Raumhöhe. 

Nischen

  • Nischen müssen mindestens 13 cm tief sein und bis zum Fußboden gehen, um angerechnet zu werden.

[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_custom_heading text=“Was darf nicht als Wohnfläche berechnet werden? “ google_fonts=“font_family:Droid%20Serif%3Aregular%2Citalic%2C700%2C700italic|font_style:700%20bold%20regular%3A700%3Anormal“][vc_column_text]

  • Flächen mit weniger als 1,00 m Höhe 
  • Kellerräume
  • Heizungsräume
  • Trockenräume
  • Bodenräume
  • Garagen
  • Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze
  • Schornsteine, Pfeiler, freistehende Säulen oder Vormauerungen werden nicht zur Wohnfläche berechnet, wenn Sie höher als 1,50 m und größer als 0,1 Quadratmeter sind. Das entspricht einer Kantenlänge von etwa 31 Zentimetern.
  • Tür-, Fenster- und Wandnischen die nicht bis zum Fußboden gehen zählen nicht.
  • Balkon oder Terrassen die zu klein sind um bequem auf einem Stuhl sitzen zu können.

[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_custom_heading text=“Wie Sie Ihre Wohnung richtig vermessen.“ google_fonts=“font_family:Droid%20Serif%3Aregular%2Citalic%2C700%2C700italic|font_style:700%20bold%20regular%3A700%3Anormal“][/vc_column][/vc_row][vc_row height=“small“][vc_column width=“1/2″][vc_video link=“https://youtu.be/eUespEQc_V8″][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Mein Tipp!

Verwenden Sie zum vermessen der Räume, ein Lasermessgerät.

Messen Sie zunächst die Fläche des Raumes, ohne die Schrägen usw. zu berücksichtigen.

Ziehen Sie dann die Schrägen usw. ab.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][us_separator thick=“3″][vc_custom_heading text=“Mit Laser-Entfernungsmessern die Wohnfläche richtig vermessen.“ google_fonts=“font_family:Droid%20Serif%3Aregular%2Citalic%2C700%2C700italic|font_style:700%20bold%20regular%3A700%3Anormal“][vc_column_text]

Meterstab war gestern. Beim vermessen Ihrer Wohnung, helfen Ihnen kompakte Laser-Entfernungsmesser.
Mit dem Meterstab eine Wohnung auszumessen und die Fehlertoleranz möglichst niedrig zu halten, ist relativ schwierig und eine Geduldsprobe.
Geht es auch noch darum, unterschiedliche Deckenhöhen auszumessen, kommen die meisten „analogen“ Messmethoden schnell an ihre Grenzen. Eine einfache und präzisere Methode ist das messen mit Hilfe eines Laser – Entfernungsmesser.
Eine Fotozelle im  Laser – Entfernungsmesser wertet die Zeit aus, die das reflektierte Licht benötigt.
Aus der benötigten Zeit und mithilfe Lichtgeschwindigkeit berechnet es die zurückgelegte Strecke und gibt sie als Messergebnis aus.
Das Messergebnis, ist dabei deutlich genauer als bei einer Messung mit dem Meterstab.

[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_custom_heading text=“Kinderleichte Bedienung“ google_fonts=“font_family:Droid%20Serif%3Aregular%2Citalic%2C700%2C700italic|font_style:700%20bold%20regular%3A700%3Anormal“][vc_column_text]Die Anwendung eines Laser-Entfernungsmessers ist sehr einfach.Um beispielsweise die Entfernung zwischen zwei Wänden zu bestimmen, hält man das Gerät mit der hinteren Kante an die eine Wand und visiert die gegenüberliegende Wand mit dem roten Laserstrahl an.
Weil der Zielpunkt scharf umrissen ist, gelingt es spielend, auch an Hindernissen vorbei zu peilen.
Ein Knopfdruck – das Messergebnis wird gespeichert und kann beispielsweise auf einen Grundrissplan übertragen werden.[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_custom_heading text=“Anwendungsbeispiel: Flächen unter Schrägen exakt bestimmen“][vc_column_text]

Ein besonderer Vorteil des Laser-Entfernungsmessers ist die Möglichkeit der kontinuierlichen Messung. Sie ist dann besonders hilfreich, wenn Sie überprüfen wollen, ob die Wohnfläche beispielsweise in Räumen mit Dachschrägen richtig berechnet wurde. Gemäß Wohnflächenverordnung werden nur Flächen mit einer Raumhöhe von zwei Metern voll berücksichtigt.

Zwischen einem und zwei Metern zählt die darunterliegende Fläche nur zu 50 Prozent und Flächen mit einer Raumhöhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht.

[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_custom_heading text=“So gehen Sie am besten vor.“][vc_column_text]

  • Beginnen Sie an der Wand unter der Schräge und stellen Sie den Laser-Entfernungsmesser auf den Boden, sodass der Laserpunkt an die Dachschräge projiziert wird.
  • Bewegen Sie das Messgerät von der Wand in Richtung Raummitte. Das Messgerät liefert nun kontinuierlich Messdaten.
  • Sobald es „1,00 m“ anzeigt, markieren Sie diese Stelle auf dem Fußboden. Bis zu diesem Punkt zählt die Grundfläche nicht.
  • Bewegen Sie das Gerät weiter, bis es „2,00 m“ anzeigt und markieren Sie diese Stelle erneut. Die Grundfläche zwischen diesem und dem vorherigen Messpunkt zählt zur Hälfte.
  • Nun können Sie die Grundfläche des restlichen Zimmers mit einer Raumhöhe von mehr als zwei Metern ausmessen.
  • Addieren Sie die Werte aus Schritt 4 und 5 und Sie erhalten die exakte Grundfläche gemäß Wohnflächenverordnung.

 

Quellenangabe: http://www.immobilienscout24.de/ratgeber/immobiliensuche-tipps/wohnen-tipps/wohnflaeche-ausmessen.html [Stand Feb, 2016]

[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_custom_heading text=“Meine Empfehlung:“][/vc_column][/vc_row][vc_row height=“small“][vc_column width=“1/4″][us_single_image image=“1405″ align=“center“][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Diesen Laser – Entfernungsmesser setze ich selbst ein.

Sehr genau und sehr einfach zu bedienen.

Der PLR15 ist ein günstigstes echtes Lasermessgerät, mit einem sehr guten Preis.-Leistungsverhältnis.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row height=“small“][vc_column][ult_buttons btn_title=“Hier erhalten Sie das empfohlene Lassermessgerät bei Amazon“ btn_link=“url:http%3A%2F%2Fwww.amazon.de%2Fgp%2Fproduct%2FB00H43T1CY%2Fref%3Das_li_tl%3Fie%3DUTF8%26camp%3D1638%26creative%3D6742%26creativeASIN%3DB00H43T1CY%26linkCode%3Das2%26tag%3Dwwwseefelderi-21||target:%20_blank“ btn_title_color=“#ffffff“ btn_bg_color=“#1e73be“ icon_size=“32″ btn_icon_pos=“ubtn-sep-icon-at-left“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Zurück zum Vermieter Blog[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][us_single_image image=“261″][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]

Wie sind Ihre Erfahrungen?

Hatten Sie schon einmal Probleme wegen der Wohnfläche Ihrer Wohnung.

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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