Steuertipp für Vermieter
[vc_row height=“auto“][vc_column][vc_empty_space height=“42px“][/vc_column][/vc_row][vc_row height=“small“][vc_column][vc_column_text] Fahrtkosten zur Wohnung Fahrten zu seinem Vermietungsobjekt, kann der Vermieter als Werbungskosten geltend machen. [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row height=“small“][vc_column][vc_column_text] Für folgende Anlässe, können Vermieter Fahrtkosten geltend machen. Um vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt zu werden, können Fahrtkosten zum Beispiel für folgende Anlässe geltend gemacht werden. Wohnungsbesichtigung bei einer Neuvermietung Wohnungsabnahme Wohnungsübergabe Zählerstände ablesen Mängel…