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Bundesmeldegesetz: Auszugsbestätigung vom Vermieter ab dem 01.11.2016 nicht mehr nötig!
[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text] Das neue Meldegesetz wird reformiert! Erst am 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegestz in Kraft getreten. Mieter mussten seither bei der An- bzw. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung vorlegen. Ohne diese vom Vermieter ausgestellte Wohnungsgeberbescheinigung, war es dem Mieter nicht mehr möglich seinen Wohnsitz ordnungsgemäß An- bzw. Abzumelden. Diese Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) wurde…
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