Doch wie viel Lärm müssen Sie sich am Sonntag gefallen lassen?
[/vc_column_text][vc_column_text]An Sonn- und Feiertagen gelten dem Mietrecht zufolge in Deutschland ganztägig Ruhezeiten. Das bedeutet: Haushaltsgeräte nutzen oder im Garten arbeiten darf man dann nur, wenn die Geräusche nicht über Zimmerlautstärke hinausgehen. Ein Rasenmäher ist in der Regel deutlich lauter. Rasen mähen ist deshalb sonntags verboten.Wer trotzdem mit einem motorbetriebenen Rasenmäher im Garten zugange ist, riskiert Sanktionen vonseiten des Vermieters und Ärger mit den Nachbarn. Handmäher ohne Motor, die kaum Geräusche verursachen, kann man hingegen problemlos nutzen.
Staub saugen und Wäsche waschen am Sonntag?
Waschmaschinen zum Beispiel können ganz schön laut werden: Vor allem in Mietshäusern führt das immer wieder zu Konflikten. Genau wie bei allen anderen Lärmquellen müssen Mieter hier die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. Bewegen sich die Geräusche im üblichen Rahmen, ist es in der Regel aber auch sonntags kein Problem, Wäsche zu waschen. Staub saugen mit modernen, leisen Geräten ist ebenfalls erlaubt, da diese oft nicht lauter sind als Zimmerlautstärke.
Bei lauten Heimwerkerarbeiten innerhalb des Hauses oder der Wohnung ist ebenfalls Vorsicht geboten: Bohren und hämmern sind sonntags nicht erlaubt, da dies als Ruhestörung zählt.
Müssen Eltern ihren Kindern verbieten, sonntags laut zu sein?
Kleine Kinder machen Lärm, manchmal auch nachts und am Wochenende – das ist normal, und die Nachbarn von Familien mit Kleinkindern müssen das hinnehmen. So müssen sie zum Beispiel akzeptieren, dass ein Säugling nachts schreit.
Bei älteren Kindern und Jugendlichen sieht das anders aus: Sie dürfen sonntags und zu den übrigen Ruhezeiten – zum Beispiel nachts – nicht laut toben oder zu laute Musik hören. Darauf müssen die Eltern achten. Auch für Erwachsene gilt: Sonntags darf man nur in Zimmerlautstärke Musik hören oder ein Instrument spielen.
Wer sich vom Lärm durch die Nachbarn am Sonntag gestört fühlt, kann sich beim Vermieter beschweren und – sollten die lauten Aktivitäten dauerhaft anhalten – gegebenenfalls die Miete mindern.
Die Ruhezeiten am Sonntag gelten übrigens nicht nur für Mieter, sondern auch für Wohnungs- und Hauseigentümer. Sie müssen ebenfalls mit Sanktionen rechnen, wenn sie sich nicht daran halten.[/vc_column_text][vc_empty_space][us_separator thick=“3″ color=“custom“ bdcolor=“#5bc6a1″][vc_video link=“https://youtu.be/wL6Gh73cpcs“][vc_empty_space][vc_column_text]