Kehrwoche

Kehrwoche

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Kehrwoche: Wer putzt wie oft und wie gründlich?

Beim Streit um die Kehrwoche geht es vor allem in Mehrfamilienhäusern um die Fragen, wie oft und wie gründlich zu putzen ist und ob es besser ist, einen Hausmeisterservice zu beauftragen.

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Die Kehrwoche muss im Mietvertrag klar geregelt sein.

Putzen die Mieter oder ist ein Hausmeisterservice für die Hausreinigung zuständig. Ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung ist der Vermieter für die Kehrwoche verantwortlich.

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Kehrwoche übernimmt, so muss er sich an die Regelung halten. Meistens wird in der Hausordnung oder per Aushang im Treppenhaus bestimmt, in welchem Turnus und welcher Treppenhausabschnitt er zu reinigen hat

An welchem Wochentag, um wie viel Uhr oder mit welchem Reinigungsmittel zu putzen ist, ist dagegen allein Sache des betreffenden Mieters. Traditionell wird die Kehrwoche jedoch Samstags durchgeführt.

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Der Mieter muss sich rechtzeitig um eine Vertretung  kümmern!

Wer als Mieter zur Kehrwoche verpflichtet ist, muss bei Krankheit oder längerem Urlaub notfalls für eine Vertretung sorgen oder den Reinigungsdienst mit Nachbarn tauschen.

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So ist die Kehrwoche in unseren Mietverträgen geregelt

15.2. Die WEG kann die Haus- und Grundstücksreinigung während der Mietzeit jederzeit auf eine professionelle Reinigungsfirma oder einen Hauswart übertragen. Die dem Vermieter dadurch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten können auf den Mieter entsprechend der in diesem Mietvertrag zur Kostenumlage enthaltenen Regelungen umgelegt werden. Dies gilt nicht, wenn die neu entstehenden zusätzlichen Betriebskosten in keinem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen.

15.3. Der Mieter ist verpflichtet, sich an der regelmäßigen Reinigung von gemeinschaftlich benutzten Räumen, Einrichtungen, Wegen und Zufahrten (zum Beispiel Treppenhaus, Abstellplatz für Mülltonnen, Flure, Kellerräume, Eingänge) in angemessenem und in der WEG üblichen Umfang zu beteiligen.

15.4. Der Vermieter kann hierzu einen verbindlichen Reinigungsplan (periodisch wechselnder Reinigungspflichten) aufstellen oder die Verbindlichkeit eines von der WEG beschlossenen Reinigungsplanes vereinbaren, soweit dies zu keinen unzumutbaren Belastungen des Mieters führt. Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen, soweit dies zu keinen unzumutbaren Belastungen des Mieters führt.

15.6 Persönliche Verhinderung (z.B Beruf, Urlaub, Krankheit usw.) befreien den Mieter nicht vor dieser Verpflichtung. Er hat dann auf seine Kosten für eine zuverlässige Ersatzkraft zu sorgen.[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_column_text css=“.vc_custom_1464506040893{border-width: 7px !important;padding: 30px !important;background-color: #d9d9d9 !important;}“]

Regelung im Mietvertrag, wenn die Mieter die Gartenpflege übernehmen.

15.7. Gartenpflege

Der Mieter muss einen ihm zur alleinigen Nutzung überlassenen Gartenanteil ständig in üblichem Umfang pflegen. Der Schnitt von Sträuchern sowie die Beseitigung von Laub und Schnittgut gehört mit zu den vom Mieter auf eigene Kosten zu erbringenden Leistungen. Erforderliche Geräte und Betriebsmittel sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern diese nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden.[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_column_text]

Der Vermieter kann die Kosten für einen Hausmeisterservice umlegen.

Wird ein Hausmeisterservice mit der Durchführung der Kehrwoche beauftragt, kann der Vermieter die Kosten im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umlegen. (Position „Gebäudereinigung“ oder „Hausmeister“)

Nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes mussten Mieter 2013 im Durchschnitt 0,15 Euro pro Quadratmeter und Monat für die Treppenhausreinigung zahlen. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung sind das 144 Euro im Jahr.

 

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Völlig unwirtschaftliche Kosten, müssen Mieter nicht übernehmen.

Das Gericht sieht Kosten als unwirtschaftlich an, wenn

  • ein Vermieter seiner Tochter für die Treppenhausreinigung 57,- Euro pro Stunde zahlt. Hier liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Az. 109 C 257/07).
  • Unwirtschaftlich ist es ebenfalls, wenn der Vermieter das Treppenhaus dreimal in der Woche putzen lässt (Landgericht Hamburg, Az. 316 S 15/00). Im Regelfall reicht die wöchentliche Treppenhausreinigung aus (Amtsgericht Regensburg, Az. 11 C 3715/03). Bei einem überdurchschnittlich ausgestatteten, gehobenen Ansprüchen genügenden Mietobjekt kann auch eine zweimalige Reinigung des Treppenhauses zulässig sein (Landgericht Hamburg, Az. 316 S 90/12).

 

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Der Vermieter ist verantwortlich

Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass die Kehrwoche von allen Mietern ordentlich und turnusgemäß durchgeführt wird. Das gilt besonders wenn einzelne Mieter ihren Pflichten nicht nachkommen und schlecht oder gar nicht putzen.

Mieter können nicht erwarten, dass das Treppenhaus ständig blitzblank ist, aber ein dauerhaft verschmutzter Zustand muss nicht hingenommen werden (Amtsgericht Braunschweig, Az. 121 C 3691/01).

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Eine Hausverwaltung vertritt den Vermieter

Wir das Haus von einer Hausverwaltung betreut, kümmert sich die Hausverwaltung als Vertreter der Vermieter um die ordentliche Durchführung der Kehrwoche.[/vc_column_text][us_separator thick=“3″][vc_column_text]

Wenn der Mieter nicht putzt

Der Vermieter kann Mieter, die ihre Reinigungspflichten verletzen, abmahnen und, wenn sich das Mieterverhalten nicht ändert, eine Hausmeisterservice mit der Kehrwoche beauftragen und die Kosten hierfür dem Mieter als Schadenersatz in Rechnung stellen.

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Wer als Mieter laut Mietvertrag verpflichtet ist zu putzen, hat umgekehrt auch das Recht zu putzen.

Der Vermieter darf nicht einfach die mietvertragliche Regelung zur Kehrwoche für alle Mieter des Hauses aufkündigen und die Reinigung kostenpflichtig an einen Hausmeisterservice übergeben.

Eine Mietminderung wegen eines nicht oder nur schlecht gereinigten Treppenhauses ist in aller Regel ausgeschlossen.

Es handelt sich hier rechtlich gesehen um eine »unerhebliche Beeinträchtigung«.

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Ihre Erfahrung mit Mietern und der Kehrwoche

Teilen Sie uns Ihre Erfahrung mit Mietern und der Kehrwoche mit!

  • Gibt es Probleme bei der Durchführung der Kehrwoche mit ihren Mietern?
  • Haben Sie die Kehrwoche an einen Hausmeisterservice vergeben?
  • Wie sind Ihre Erfahrungen mit Hausmeisterservice und Kehrwoche?

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9 Kommentare

  1. Mit einer Mieterin gibt es in unserem 3-Familienhaus ständig Ärger wegen der Kehrwoche. Sie meint, ihre Etage im Treppenhaus nur putzen zu müssen, wenn sie Lust hat (sie stellt auf stur und Lust hat sie auch nicht.). – Nachdem sie die einzige ans Haus angebaute Garage des Hauses (innen mit Öffnung zur Waschküche) gemietet hat, obliegt ihr zum reinigen laut Kehrwochenplan und Garagenordnung laut Mietvertrag auch die Garageneinfahrt. Dort befindet sich vor (teilweise unter) dem Garagentor eine Birkorinne (Regenablauf). Sie weigert sich, diesen Ablauf 1 mal jährlich von Laub und Dreck zu säubern, obwohl das Regen- oder Schneewasser bei Verstopfung des Abflusses in die Garage laufen kann und ein Wasserschaden am/im Haus möglich ist. Wir berufen uns auf ein Urteil, dass Mieter den Regenablauf ihres gemieteten Balkons (wegen Wasserschaden) freizuhalten haben, also säubern müssen. Dies ist nach unserer Meinung ein identischer Fall.
    Nie mehr würden wir ohne Hausmeisterservice vermieten. Allerdings ist dies im Nachhinein problematisch, da alle 3 Mietparteien die selbst ausgeführte Kehrwochenreinigung im Mietvertrag verankert haben.

    1. Wenn nur eine Partei seinen Pflichten nicht nachkommt, kann dies dazu führen, dass den restlichen Mietern ebenfalls die Lust vergeht unter anderem die Kehrwoche bzw. den Winterdienst vereinbarungsgemäß durchzuführen. Ich würde hier auf jeden Fall Schritte gegen die Mieterin unternehmen.

      Wenn die Mieterin Ihren Pflichten im Bezug auf die Kehrwoche nicht nachkommt, könnten Sie einen Hausmeisterservice beauftragen und der Mieterin die Kosten in Rechnung stellen. Wichtig dabei ist es, dass die Mieterin Ihre Pflichten nachweislich nicht nachkommt und Sie nachweisen können, dass Sie Ihre Mieterin mehrmals aufgefordert haben, sich an der Kehrwoche zu beteiligen und Sie dieser Pflicht nicht oder nur unzulänglich nachkommt.

      Im Bezug auf die Regenrinne an der Garage, würde ich die Mieterin unbedingt schriftlich und nachweislich auffordern das Sie das Laub entfernt. So können Sie eventuell Schadensersatzansprüche geltend machen bzw. abwenden. Am Schluss verklagt Sie Ihre Mieterin noch, wenn die Garage mit Wasser vollläuft und Sachen von Ihr beschädigt werden.

      Wäre es sinnvoll, wenn ich auf der Webseite ein Musterschreiben zur Verfügung stelle, in dem Mieter ermahnt werden Ihre Kehrwoche ordentlich durchzuführen?
      Wenn ja, bitte hier einen kurzen Kommentar hinterlassen.

      Aus rechtlichen Gründen möchte ich darauf Hinweisen, dass dies meine persönliche Meinung darstellt und nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist.

  2. Ich habe mich jahrelang über die Mieter geärgert, die Ihrer „Kehrwoche“ nicht nachgekommen sind, immer mit den einfallsreichsten Ausreden, die beliebteste Ausrede war, der „andere Mieter“ hat nicht gekehr und ich sehe nicht ein dessen Dreck mit wegzufeghen.
    Bei Mieterwechsel habe ich dem neuen Mieter die Aufgabe gegen Bezahlung (genau schriftlich geregelt) übertragen und die übrigen Mieter müssen sich nun anteilig an den Kosten beteiligen.
    Es wird sich zwar noch beschwert, dass z.B. nicht „richtig“ gekehrt sei, aber das hat sich entweder als falsch herausgestellt, bzw. wenn es richtig war, habe ich mit dem Mieter, der die Aufgabe ausführt gesprochen..
    das klappt inzwischen ziemlich gut.

    1. Ich tendiere auch dazu, die Kehrwoche gegen Bezahlung zu vergeben. Entweder wie Sie es getan haben an einen Mieter oder einen Hausmeisterservice. Wichtig ist es die Aufgabe schriftlich zu regeln. Umso genauer die Aufgabe aufgeführt wird umso besser. Sie haben Ihr Problem, meiner Meinung nach ideal geregelt.

      1. ‚Wir wohnen in einem 3-Parteien-Haus. Die einzigsten die sich an die Kehrwoche halten sind wir (Plan wer wann dran ist hängt am schwarzen Brett), die anderen Parteien putzen nicht. Wir haben die Vermieter bereits schriftlich darauf hingewiesen dass die anderen Parteien nicht putzen und dass wir es nicht einsehen als einzigste im Haus sauber zu machen. Wenn dies nun weiterhin so ist, dürfen wir die Miete mindern?

  3. Danke für die guten Informationen zur Unterhaltsreinigung. Weil bei Bekannten die Reinigung durch die Mieter nicht richtig funktioniert hatte, hat der Vermieter eine Firma beauftragt. So kann es einen ergehen wenn man nicht selber putzen möchte.

  4. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass eine Kehrwoche funktionieren kann. Nicht alle Menschen haben das gleiche Konzept von Sauberkeit und Verantwortung und ich denke, dass es in Fällen wie diesem besser ist, sich auf eine spezialisierte Hausreinigungsfirma zu verlassen. Andererseits könnte eine enge Zusammenarbeit den Gemeinschaftssinn erhöhen.

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