Türriegel

Wohnungsmieter muss durch ihn eingebautes Türstangenschloss nicht entfernen

[vc_row][vc_column][vc_column_text]

Thank you for reading this post, don't forget to subscribe!

Einbau eines Sicherheits­schlosses stellt vom Vermieter zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar

Baut ein Wohnungsmieter eigenmächtig ein Türstangenschloss ein, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf Beseitigung zu. Denn ein solches Sicherheitsschloss stellt eine vom Vermieter zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2014 ohne Zustimmung ihrer Vermieterin ein Türstangenschloss nebst Türverstärkung eingebaut, nachdem Gespräche mit der Vermieterin über zusätzliche Sicherungen erfolglos blieben. Hintergrund dessen war, dass es im Jahr 2012 zu einem Wohnungseinbruch kam. Zudem stand die Hauseingangstür öfters offen. Die Vermieterin sah die Einheitlichkeit des Erscheinungsbilds aufgrund der von den Mietern des Hauses in unterschiedlicher Höhe angebrachten Sicherheitsschlösser für beeinträchtigt und klagte daher auf Beseitigung.

Kein Anspruch auf Beseitigung des Türstangenschlosses

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe nicht nach § 541 BGB ein Anspruch auf Beseitigung des eingebauten Türstangenschlosses nebst Türverstärkung zu. Denn bei der von den Wohnungsmietern durchgeführten Maßnahme handele es sich nicht um einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache.

Einbau des Sicherheitsschlosses stellt vom Vermieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar

Der Einbau eines Sicherheitsschlosses sei nach Ansicht des Amtsgerichts eine vom Vermieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme, da bei fachmännischem Einbau das Mietobjekt objektiv verbessert werde. Ein Vermieter könne daher während der Mietzeit nicht verlangen, dass das Schloss beseitigt werde. Das Interesse an der Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes trete gegenüber den Interessen der Mieter, ihre Wohnung zu sichern und einen Schutz vor Einbrüchen zu schaffen, zurück.

Zustimmungspflicht des Vermieters

Werde im Mietvertrag ein Erlaubnisvorbehalt für solche Maßnahmen geregelt, so das Amtsgericht, dürfe der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern. Denn das in dem Erlaubnisvorbehalt zum Ausdruck kommende Ermessen des Vermieters dürfe dieser nicht missbrauchen. Er dürfe nicht ohne triftigen sachbezogenen Grund dem Mieter den Einbau eines Sicherheitsschlosses untersagen. Ein solcher liege nicht vor, wenn durch das Anbringen des Schlosses in die konstruktive Substanz des Gebäudes nicht eingegriffen werde, das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich beeinträchtigt werde und die Maßnahme leicht rückbaufähig sei.

[/vc_column_text][vc_empty_space][vc_row_inner][vc_column_inner][us_separator thick=“3″ color=“primary“][vc_column_text]Werbung in eigener Sache[/vc_column_text][vc_column_text]Video: Die neue preiswerte Dientsleistung „Mieterakquise und Terminservice für Vermieter[/vc_column_text][vc_empty_space][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_video link=“https://youtu.be/wL6Gh73cpcs“][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_column_text]

Pauschal 219.-€ 

Jetzt hier informieren[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row]

Ähnliche Beiträge

  • Referenz 33110 – von Familie H. aus Würzburg

    [vc_row][vc_column][vc_column_text]Thank you for reading this post, don’t forget to subscribe! Sehr große 2,5 Zi-Whg mit EBK, Garage, Terrasse, Garten und viel Flair in Würzburg-Heuchelhof  [/vc_column_text][us_single_image image=“597″ align=“center“][vc_column_text]Zurück zu den Referenzen[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

  • Frohe Weihnachten

    [vc_row bg_type=“image“ parallax_style=“vcpb-default“ bg_image_new=“id^2845|url^https://www.seefelder-immobilien.net/wp-content/uploads/Weihnachten-4.jpg|caption^null|alt^Ein Kind schaut an Weihnachten aus dem Fenster|title^Weihnachten 4|description^Ein Kind steht neben dem geschmückten Weihnachtsbaum und schaut an Weihnachten aus dem Fenster“][vc_column][vc_empty_space height=“532px“][vc_custom_heading text=“Schöne Weihnachten“ font_container=“tag:h1|font_size:54|text_align:left|color:%23ffffff“ google_fonts=“font_family:Droid%20Sans%3Aregular%2C700|font_style:700%20bold%20regular%3A700%3Anormal“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Ich möchte das Ende des Jahres nutzen, Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen in meine Dienstleistung Mieterakquise und Terminservice für Vermieter zu danken. Gleichzeitig hoffe ich auf…

  • Mietkaution

    [vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Thank you for reading this post, don’t forget to subscribe! Eine Mietkaution in Höhe von zwei Kaltmieten ist üblich Die Mietkaution stellte eine Sicherheit für den Vermieter dar. Sie dient dem Zweck der finanziellen Absicherung des Vermieters für Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden. Daher muss dem Vermieter ein gewisser Entscheidungsspielraum zugesprochen werden,…

Ein Kommentar

  1. Grüß Gott!
    DANKE für die Nachricht.
    Was das Urteil eines Amtsgerichts, noch dazu eines von Berlin, von denen es in Deutschland wahrscheinlich ein paar hundert gibt, wert ist, mag allein die Tatsache zeigen, dass AG-Urteile gerne von LG- und OLG-Urteilen aufgehoben werden.
    MfG
    Alfons Hollauer, D- 94315 Straubing

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert